Weitere Entscheidung unten: BFH, 13.03.2000

Rechtsprechung
   BFH, 13.03.2000 - VIII E 1/00   

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https://dejure.org/2000,7746
BFH, 13.03.2000 - VIII E 1/00 (https://dejure.org/2000,7746)
BFH, Entscheidung vom 13.03.2000 - VIII E 1/00 (https://dejure.org/2000,7746)
BFH, Entscheidung vom 13. März 2000 - VIII E 1/00 (https://dejure.org/2000,7746)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Kostenrechnung - Erinnerung - Streitwert - Gerichtskosten - Körperschaftsteuer - Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Judicialis

    GKG § 8 Abs. 1; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 13 Abs. 2; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 1120
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.11.1995 - VIII E 2/95

    Umfang der Überprüfung von einem Ansatz für Gerichtskosten zugrundeliegenden

    Auszug aus BFH, 13.03.2000 - VIII E 1/00
    Der vom Erinnerungsführer selbst erhobene Antrag ist zulässig, da nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht erforderlich ist, dass sich der Erinnerungsführer bei Einlegung einer Erinnerung gemäß Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vertreten lässt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. November 1995 VIII E 2/95, BFH/NV 1996, 351; vom 3. November 1997 XI E 3/97, BFH/NV 1998, 486).

    Derartige Einwendungen können unter dem Gesichtspunkt des § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG keine Berücksichtigung finden, weil das Erinnerungsverfahren nicht zu einer Überprüfung einer bereits rechtskräftigen Entscheidung führen soll (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1996, 351; vom 29. Januar 1991 VII E 8/90, BFH/NV 1991, 701).

  • BFH, 16.09.1999 - IV E 4/99

    Unrichtige Sachbehandlung; NZB und PKH

    Auszug aus BFH, 13.03.2000 - VIII E 1/00
    Da dem Erinnerungsführer die Kostenrechnung bereits zugegangen ist, ist ein derartiger Antrag als Erinnerung gegen den Kostenansatz zu behandeln (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. August 1988 VIII S 1/88, BFH/NV 1989, 316; vom 16. September 1999 IV E 4/99, BFH/NV 2000, 330).
  • BFH, 29.01.1991 - VII E 8/90

    Vertretungszwang bei der Erinnerung gegen den Kostenansatz des

    Auszug aus BFH, 13.03.2000 - VIII E 1/00
    Derartige Einwendungen können unter dem Gesichtspunkt des § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG keine Berücksichtigung finden, weil das Erinnerungsverfahren nicht zu einer Überprüfung einer bereits rechtskräftigen Entscheidung führen soll (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1996, 351; vom 29. Januar 1991 VII E 8/90, BFH/NV 1991, 701).
  • BFH, 12.03.1999 - XI E 1/99

    Unrichtige Sachbehandlung; Streitwert bei Aufforderung zur Buchführung

    Auszug aus BFH, 13.03.2000 - VIII E 1/00
    Ausnahmen hiervon kommen nur bei erkennbaren Versehen oder materiellen Verstößen gegen eindeutige Rechtsnormen des materiellen oder formellen Rechts in Betracht (vgl. BFH-Beschluss vom 12. März 1999 XI E 1/99, BFH/NV 1999, 1346).
  • BFH, 09.12.1994 - VIII B 117/93

    Voraussetzungen für eine Hinzurechnung der Körperschaftsteuer bei den Einkünften

    Auszug aus BFH, 13.03.2000 - VIII E 1/00
    Derartige Versehen oder Verstöße sind bezüglich des Senats-Beschlusses vom 9. Dezember 1994 VIII B 117/93 (BFH/NV 1995, 509) jedoch nicht ersichtlich.
  • BFH, 03.11.1997 - XI E 3/97
    Auszug aus BFH, 13.03.2000 - VIII E 1/00
    Der vom Erinnerungsführer selbst erhobene Antrag ist zulässig, da nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht erforderlich ist, dass sich der Erinnerungsführer bei Einlegung einer Erinnerung gemäß Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vertreten lässt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. November 1995 VIII E 2/95, BFH/NV 1996, 351; vom 3. November 1997 XI E 3/97, BFH/NV 1998, 486).
  • BFH, 24.08.1988 - VIII S 1/88

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung

    Auszug aus BFH, 13.03.2000 - VIII E 1/00
    Da dem Erinnerungsführer die Kostenrechnung bereits zugegangen ist, ist ein derartiger Antrag als Erinnerung gegen den Kostenansatz zu behandeln (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. August 1988 VIII S 1/88, BFH/NV 1989, 316; vom 16. September 1999 IV E 4/99, BFH/NV 2000, 330).
  • BFH, 05.08.2002 - VII B 56/00

    Gerichtskosten; Absehen von der Erhebung

    Nach Zugang der Kostenrechnung kann ein solcher Antrag mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz geltend gemacht werden, wobei eine Vertretung durch eine beim BFH zur Vertretung berechtigte Person nicht erforderlich ist (§ 5 Abs. 5 des Gerichtskostengesetzes --GKG--; vgl. auch BFH-Beschluss vom 13. März 2000 VIII E 1/00, BFH/NV 2000, 1120, m.w.N.).
  • BFH, 07.08.2002 - V S 14/02

    Gegenvorstellung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    b) Eine Nichtzulassungsbeschwerde darf ohne vorherige Anhörung des Beschwerdeführers zurückgewiesen werden (vergl. z.B. BFH-Beschluss vom 13. März 2000 VIII E 1/00, BFH/NV 2000, 1120); eine solche Anhörung ist nur bei der Revisionsentscheidung nach § 126a FGO --nicht aber bei der Entscheidung über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 116 Abs. 5 FGO-- vorgesehen.
  • BFH, 10.04.2002 - IV E 2/01

    Erinnerung - Vertagung zur erneuten Verhandlung - Mündliche Verhandlung -

    In dem Verfahren über die Erinnerung bedarf es nach § 5 Abs. 5 GKG, der als spezielleres Gesetz § 62a der Finanzgerichtsordnung (FGO) vorgeht, nicht der Mitwirkung eines Bevollmächtigten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. September 1999 IV E 4/99, BFH/NV 2000, 330; vom 13. März 2000 VIII E 1/00, BFH/NV 2000, 1120; gl.A. im Ergebnis Brandt in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 62a FGO Rz. 60; Kruse/Loose in Tipke/Kruse, Abagabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 62a FGO Tz. 4; Spindler in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 62a FGO Anm. 18; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, Vor § 135 Rz. 17; a.A. jedoch Gräber/Koch, a.a.O., § 62a Rz. 14).
  • BFH, 14.11.2000 - VI E 1/00

    Absehen von Kosten bei unrichtiger Sachbehandlung?

    Derartige Einwendungen können unter dem Gesichtspunkt des § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG keine Berücksichtigung finden, weil das Erinnerungsverfahren nicht zu einer Überprüfung einer bereits rechtkräftigen Entscheidung führen soll (BFH-Beschluss vom 13. März 2000 VIII E 1/00, BFH/NV 2000, 1120, m.w.N.).
  • FG Thüringen, 04.04.2001 - III 425/99

    Streitwert des Verfahrens der Aussetzung der Vollziehung

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Rechtsprechung
   BFH, 13.03.2000 - III B 92/99   

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https://dejure.org/2000,12536
BFH, 13.03.2000 - III B 92/99 (https://dejure.org/2000,12536)
BFH, Entscheidung vom 13.03.2000 - III B 92/99 (https://dejure.org/2000,12536)
BFH, Entscheidung vom 13. März 2000 - III B 92/99 (https://dejure.org/2000,12536)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 1120
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.02.1999 - III B 91/98

    InvZul; grundsätzliche Bedeutung bei Überlassung von Grundstücken an eine

    Auszug aus BFH, 13.03.2000 - III B 92/99
    Hierzu muss die Beschwerde, ausgehend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung, konkret auf die Rechtsfrage eingehen, ihre über den Streitfall hinausgehende Bedeutung für die Allgemeinheit dartun und ferner ausführen, warum die Fragen zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine Fortentwicklung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedürfen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Februar 1999 III B 91/98, BFH/NV 1999, 1122, m.w.N.).

    Die Behauptung, dass die aufgeworfenen Fragen aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit von allgemeinem Interesse seien, genügt hierfür nicht (vgl. Senatsentscheidung in BFH/NV 1999, 1122).

  • BFH, 21.01.1999 - XI B 13/98

    Divergenz

    Auszug aus BFH, 13.03.2000 - III B 92/99
    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, einen abstrakten Rechtssatz des angefochtenen Urteils sowie einen abstrakten Rechtssatz einer --mit Aktenzeichen bzw. Fundstelle bezeichneten-- divergierenden Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts herauszuarbeiten und so gegenüberzustellen, dass eine Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Januar 1999 XI B 13/98, BFH/NV 1999, 1102, m.w.N.).
  • BFH, 12.10.2012 - III B 212/11

    Darlegungsanforderungen an die Sachaufklärungsrüge bei Nichterhebung eines

    Zur Darlegung einer Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO) wäre insbesondere erforderlich gewesen, einen abstrakten tragenden Rechtssatz des angefochtenen FG-Urteils sowie einen tragenden abstrakten Rechtssatz einer divergierenden Entscheidung herauszuarbeiten und so gegenüberzustellen, dass die behauptete Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 13. März 2000 III B 92/99, BFH/NV 2000, 1120, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.2012 - III B 37/12

    Gewerbliche Einkünfte einer unternehmensberatenden GbR - Verfahrensmangel

    a) Zur Darlegung einer Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) wäre insbesondere erforderlich gewesen, einen abstrakten tragenden Rechtssatz des angefochtenen FG-Urteils sowie einen tragenden abstrakten Rechtssatz einer divergierenden Entscheidung herauszuarbeiten und so gegenüberzustellen, dass die behauptete Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 13. März 2000 III B 92/99, BFH/NV 2000, 1120, m.w.N.).
  • BFH, 10.01.2013 - III B 103/12

    Kein Anspruch auf Kindergeld in Höhe der vollen Sätze des § 66 Abs. 1 Satz 1 EStG

    Zur Darlegung einer Divergenz wäre insbesondere erforderlich gewesen, einen abstrakten tragenden Rechtssatz des angefochtenen FG-Urteils sowie einen tragenden abstrakten Rechtssatz einer divergierenden Entscheidung herauszuarbeiten und so gegenüberzustellen, dass die behauptete Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 13. März 2000 III B 92/99, BFH/NV 2000, 1120, m.w.N.).
  • BFH, 27.03.2003 - V B 184/01

    Grundsätzliche Bedeutung

    Hierzu muss die Beschwerde, ausgehend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung, konkret auf die Rechtsfrage eingehen und ihre über den Streitfall hinausgehende Bedeutung für die Allgemeinheit dartun (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. März 2000 III B 92/99, BFH/NV 2000, 1120; vom 13. November 2002 VIII B 35/02, BFH/NV 2003, 333).
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